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EU Datenschutzgrundverordnung

Ab Mai 2018 ist die EU Datenschutzgrundverordnung anzuwenden.

Wesentliche Aspekte sind:
  • Rechenschaftspflicht des Unternehmens
  • höhere Dokumentationsanforderungen
  • Datenschutz durch Technikgestaltung
  • Datenschutz Folgeabschätzung und umfangreiche Risikoabschätzungen
  • Auftragsdatenverarbeiter muss die Einhaltung des Datenschutzes garantieren.
  • deutlich höhere Bußgelder

Sind sie vorbereitet? Ich unterstütze Sie gerne.