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EU Datenschutzgrundverordnung
Ab Mai 2018 ist die EU Datenschutzgrundverordnung anzuwenden.Wesentliche Aspekte sind:
- Rechenschaftspflicht des Unternehmens
- höhere Dokumentationsanforderungen
- Datenschutz durch Technikgestaltung
- Datenschutz Folgeabschätzung und umfangreiche Risikoabschätzungen
- Auftragsdatenverarbeiter muss die Einhaltung des Datenschutzes garantieren.
- deutlich höhere Bußgelder
Sind sie vorbereitet? Ich unterstütze Sie gerne.